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  • LED Akku Anhänger Rückleuchtengarnitur mit Magnetfuß und Canbus LED Akku Anhänger Rückleuchtengarnitur mit Magnetfuß und Canbus
Beschreibung
Neuheit

LED Akku Anhänger Rückleuchtengarnitur mit Magnetfuß und Canbus

Spannung: 12 Volt
Stecker: 7-Polig
Schutzart: IP65
Bestellnr.: 322900
Lieferstatus: Lieferzeit: aktuell 2-5 Werktage (Details)
Liefergebiet: Deutschland, Österreich
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LED Akku Rückleuchtengarnitur mit Magnetfuß und Canbus Controller

Mit Funkübertragung, inklusive Ladekabel.
Li-lonen Akku 3,7V/2200mAh


Canbus LED Controller:

Aufgrund der vielfältigen technologischen Entwicklungen im Fahrzeugmarkt ist es in vielen Anschlussfällen möglich, das Rückleuchtengarnituren mit LED Technik vom Fahrzeug falsch erkannt werden und der Bordcomputer eine Fehlermeldung ausgibt. Der Grund für eine solche Fehlermeldung ist, dass die verbauten LED-Chips in der Rückleuchtengarnitur deutlich weniger Strom abnehmen als übliche Glühlampen. Der Bordcomputer wertet diese geringe Stromabnahme als Defekt und zeigt die Funktion als Ausfall an. Gegenwärtig gibt es verschiedene Arten der Erkennung von Fahrzeug-Bordcomputern, wie z.B. Impulserkennung, Leistungserkennung, Wellenformerkennung und Mehrfacherkennung. Die einfachste Canbus Lösung ist der Einbau über Leistungswiderstände. Für jede Funktion wird parallel zur LED ein Leistungswiderstand eingebaut. Dies bedeutet aber, dass der Widerstand einen hohen Strom (>1,5A) bei 12 Volt aufnehmen muss, um eine Leistung von 21 Watt darzustellen. Diese Leistungswiderstände werden in Betrieb aber sehr heiß und können im schlechtesten Fall zum Fahrzeugbrand führen. Wir raten von dieser Art der Canbus Lösung ab. Unser intelligenter Canbus LED Controller verbraucht minimalen Strom und führt zu keiner Erwärmung. Um bei allen Fahrzeugen auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir grundsätzlich bei dem Einsatz von LED-Rückleuchtengarnituren den Einsatz mit innovativem Canbus LED Controller.


Technische Daten:

Stecker: 7-Polig
Schutzart: IP65
Funktionen: Rücklicht, Bremslicht, Blinker und Kennzeichenlicht
Zulassungen: ECE R3, R4, R6, R7,
ECE R10


ECE-Regelungen (Zulassungen für den Straßenverkehr)

Die ECE-Regelungen bezeichnen einen Katalog von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften von Kraftfahrzeugteilen und Ausrüstungsgegenstände für Kraftfahrzeuge.

Dieser Regelungskatalog wird von der UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe) aufgestellt und gepflegt.

Insgesamt 48 Teilnehmerstaaten unterliegen diesen Regelungen – jeder Teilnehmerstaat hat einen eigenen Ländercode, der der E-Kennzeichnung angehängt wird (Beispiel: E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien, E4 = Niederlande usw.).

Viele Länder, selbst wenn sie nicht offizielle Teilnehmerstaaten sind, erkennen die ECE-Regeln an und erlauben den Gebrauch und Import von ECE-typgeprüften Fahrzeugteilen und Ausrüstungsgegenständen.

Regelung ECE R 3:

Einheitliche Bedingungen für die Zulassung von Reflektoren.

Regelung ECE R 4:

Einheitliche Bedingungen für die Zulassung von Kennzeichenbeleuchtung.

Regelung ECE R 6:

Einheitliche Bedingungen für die Zulassung von Fahrtrichtungsanzeigern für Kraftfahrzeuge und ihren Anhängern.

Regelung ECE R 7:

Einheitliche Bedingungen für die Zulassung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten und Umrissleuchten für Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern.

Die Reglements R3, R4, R6 und R7 geben einheitliche technische Bestimmungen und Standards für Aufbau und Einsatz in Europa vor. Diese Vorschriften umfassen unter anderem Vorgaben der Fahrzeugmarkierung, deren Helligkeiten, sowie Angaben zu Farbwerten, Lichtverteilung und Leuchtdauer.


ECE R10 Elektromagnetische Verträglichkeit:

Diese Regelung gilt hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit für elektrische und elektronische Bauteile, die insbesondere für den Einbau in Fahrzeugen vorgesehen sind.

1. Störanfälligkeit am technischen Gerät

Sie erfasst die Anforderungen bezüglich der Störfestigkeit eingehender, gestrahlter und leitungsgeführter Störungen im funktionierenden Betrieb, im Zusammenhang mit anderen technischen Einrichtungen, wie zum Beispiel technische Einrichtungen in Kraftfahrzeugen. Sie dient dem Schutz des Fahrers und der Fahrgäste und allen anderen Verkehrsteilnehmern, die mit auftretenden Störungen an dem genannten technischen Gerät den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer verwirren könnten.

2. Störaussendung vom technischen Gerät

Sie erfasst die Anforderungen bezüglich der Kontrolle ungewollter gestrahlter und leitungsgeführter Emissionen vom technischen Gerät ausgehend, zum Schutz des Verwendungszwecks umgebener elektrischer oder elektronischer Ausrüstungen im eigenen oder in benachbarten Fahrzeugen.

* inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten