Rundum-Kennleuchte gelb für 12V/55W Betriebsspannung.
Mit flexiblem Adaptersockel klemmbar aus Gummi.
Bauhöhe ca. 215mm.
Aufsteckrohre finden Sie in unserem Online Shop unter Zubehör.
ECE-Regelungen (Zulassungen für den Straßenverkehr)
Die ECE-Regelungen bezeichnen einen Katalog von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften von Kraftfahrzeugteilen und Ausrüstungsgegenständen für Kraftfahrzeuge. Dieser Regelungskatalog wird von der UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe) aufgestellt und gepflegt.
Insgesamt 48 Teilnehmerstaaten unterliegen diesen Regelungen – jeder Teilnehmerstaat hat einen eigenen Ländercode, der der
E-Kennzeichnung angehängt wird (Beispiel: E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien, E4 = Niederlande usw.).
Viele Länder, selbst wenn sie nicht offizielle Teilnehmerstaaten sind, erkennen die ECE-Regeln an und erlauben den Gebrauch und Import von ECE-typgeprüften Fahrzeugteilen und Ausrüstungsgegenständen.
ECE R 65 „Kennleuchten für Blinklicht“
Das Reglement R65 der UNECE gibt speziell für Warnleuchten (Rundumleuchten) oder Kennleuchten einheitliche technische Bestimmungen und Standards für Aufbau und Einsatz in Europa vor. Diese Vorschriften umfassen unter anderem Vorgaben für Helligkeiten sowie Angaben zu Farbwerten, Lichtverteilung und Leuchtdauer. Darüber hinaus werden auch Vorschriften zu Prüfverfahren und -abläufen gemacht.
Entspricht eine Warnleuchte dem Reglement R65, wird diese Leuchte mit einem entsprechenden Genehmigungszeichen deutlich lesbar und dauerhaft versehen.