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Beschreibung

Warntafelsatz einseitige Beleuchtung nach DIN 11031

Beschreibung: Warntafelsatz einseitige Beleuchtung nach DIN 11031 (5,0m + 3,5m Kabel)
Maße mm: 423 x 423
Bestellnr.: 303216
Lieferstatus: Lieferzeit: aktuell 2-5 Werktage (Details)
Liefergebiet: Deutschland, Österreich
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Warntafelsatz mit Beleuchtung nach DIN 11031

Bei landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Traktoren, Schleppern und Anbaugeräten müssen Sie kennzeichnen, wenn diese breiter als 2,75m sind. Die Kenntlichmachung erfolgt durch Warntafeln die das Licht reflektieren und somit die Aufmerksamkeit auf die Breite der Landmaschine lenken. Den Warntafelsatz können Sie entweder mit einseitiger Beleuchtung oder beidseitiger Beleuchtung bestellen. Die Maße der Tafeln betragen jeweils 423 x 423 mm. Das Verbindungskabel der beiden Tafeln hat eine Länge von 3,5m. Das Anschlusskabel mit 7-poligem Stecker ist 5m lang.


Warum sind Warntafeln so wichtig?

Tagtäglich sind auf der Straße mehrere Millionen Verkehrsteilnehmer unterwegs, darunter zahlreiche Nutzfahrzeuge, Traktoren, Schlepper oder LKWs. Vor allem bei diesen Fahrzeugen, die besonders groß sind oder Ladung transportieren, sind Warntafeln wichtig. Die Tafeln werden in der Regel am Heck des jeweiligen Fahrzeugs befestigt und lassen andere Verkehrsteilnehmer leichter einschätzen welche Länge oder Breite Ihr Fahrzeug hat.


Wann sind Warntafeln Pflicht?

Warntafeln sind immer dann Pflicht, wenn ein Fahrzeug breiter als 2,75m ist oder die Ladung über das Fahrzeug hinausragt. Wenn Sie Transportgut haben das länger als Ihr Fahrzeug oder ihr Anhänger ist, dürfen die Tafeln davon nicht verdeckt werden.


Wie und wo werden die Warntafeln angebracht?

Befestigen Sie die Tafeln jeweils rechts und links am Heck Ihres Fahrzeugs oder Anhängers. Wichtig ist, bringen Sie die Tafeln immer senkrecht zur Straße an. Der Anschluss der Warntafeln erfolgt über einen 7-poligen Stecker direkt an Ihrem Fahrzeug.


Wer darf Warntafeln am Fahrzeug anbringen?

Wenn Sie ein großes Fahrzeug wie einen Schlepper, Traktor, LKW oder einen Wohnwagen fahren sind Sie verpflichtet Warntafeln anzubringen. Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, sein Fahrzeug mit Warntafeln auszustatten. Bei Firmenfahrzeugen, wie z.B. einem LKW muss der Arbeitgeber die Fahrzeuge mit Warntafeln ausrüsten. Allerdings sind Sie als Fahrer dafür verantwortlich zu kontrollieren ob die Warntafeln auch vorhanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein und Sie kommen in eine Polizeikontrolle, stehen Sie als Fahrer in der Schuld.


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